01

Qualifikation und Stellenpassung

Beschäftigung und Hochschulqualifikation müssen zusammenpassen; bei reglementierten Berufen kann zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis nötig sein.

02

Jährliche Gehaltsschwelle

Die Schwellen werden jährlich angepasst. Maßgeblich ist das im Antragsjahr geltende Bruttojahresgehalt auf dem offiziellen Portal.

03

Mangelberufe und Berufseinsteiger

Für bestimmte Mangelberufe und qualifizierte Berufseinsteiger kann eine niedrigere Schwelle gelten.

04

Arbeitgeberunterlagen

Vertrag, Aufgabenbeschreibung, Beschäftigungsdauer, Gehalt und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sollten widerspruchsfrei sein.

05

Alternativen vergleichen

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ein anderer Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte in Betracht kommen.

HÄUFIG GEFRAGT

Klare Antworten auf wichtige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema – kompakt beantwortet und am offiziellen Verfahren orientiert.

01Welche Voraussetzungen gelten im Einzelfall?

Abschluss, Stellenpassung, Vertragsdauer und die aktuelle Gehaltsschwelle werden gemeinsam betrachtet.

02Wer trifft die endgültige Entscheidung?

Die zuständigen Behörden treffen die aufenthaltsrechtliche Entscheidung; der Arbeitgeber entscheidet über die Beschäftigung.

03Wo finde ich aktuelle Angaben?

Die jährlich aktualisierten Schwellen stehen auf der offiziellen Seite zur Blauen Karte EU.

Offizielle QuelleMake it in Germany – Blaue Karte EUBitte prüfen Sie vor einer Entscheidung stets die aktuelle Fassung der offiziellen Informationen.