THEMA 01
Qualifikation belegen
Erforderlich ist grundsätzlich ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsqualifikation.
THEMA 02
Qualifiziertes Angebot
Es braucht ein konkretes, in der Regel qualifiziertes Arbeitsplatzangebot; Sonderregeln können für reglementierte Berufe gelten.
THEMA 03
Schriftliche Vereinbarung
Fachkraft und Arbeitgeber verpflichten sich schriftlich zur Durchführung und Unterstützung des Anerkennungsverfahrens.
THEMA 04
Arbeitgebereignung
Der Betrieb soll Erfahrung mit Ausbildung oder Nachqualifizierung besitzen; die Eignung wird im Visumverfahren geprüft.
THEMA 05
Perspektive nach Anerkennung
Nach voller Anerkennung wird die passende weitere Beschäftigungs- und Aufenthaltsperspektive geprüft.
HÄUFIG GEFRAGT
Klare Antworten auf wichtige Fragen
Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema – kompakt beantwortet und am offiziellen Verfahren orientiert.
01Welche Voraussetzungen gelten im Einzelfall?
Qualifikation, A2-Sprachnachweis, Arbeitsplatzangebot, Vereinbarung und Arbeitgebereignung werden geprüft.
02Wer trifft die endgültige Entscheidung?
Auslandsvertretung, Bundesagentur für Arbeit und weitere zuständige Stellen entscheiden im jeweiligen Verfahrensschritt.
03Wo finde ich aktuelle Angaben?
Make it in Germany beschreibt Voraussetzungen und Arbeitgeberpflichten aktuell.
